Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Artikel 1: Allgemeines

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jede Offerte von und jeden Vertrag mit Helpo bvba. im Folgenden “Helpo” genannt, es sei denn, der Vertrag weicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Geschäftsbedingungen ab.
  2. Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen der Gegenpartei von Helpo bvba, im Folgenden “der Kunde” genannt, wird ausdrücklich abgelehnt.
  3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang gültig. Helpo und der Kunde werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck und die Bedeutung der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.

Artikel 2: Angebote, Kostenvoranschläge und Bestellungen

  1. Alle Preise und Konditionen, die in allgemeinen Angeboten oder Katalogen oder auf der Website von Helpo genannt werden, sind unverbindlich, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich erklärt, dass die genannten Preise und Konditionen für eine bestimmte Zeit garantiert sind.
  2. Helpo hat seine allgemeinen Angebote, seine Website und seine Kataloge sorgfältig zusammengestellt. Dennoch können sich Fehler eingeschlichen haben, oder die Artikel (in ihrer Zusammensetzung) können sich geändert haben und/oder nicht mehr vorrätig sein. Helpo haftet nicht für Fehler und Abweichungen bei Abbildungen, Zeichnungen und Beschreibungen oder Preisen von Artikeln in allgemeinen Angeboten, der Website oder Katalogen.   Tipp- oder Programmierfehler vorbehalten
  3. Helpo kann nicht an seine Kostenvoranschläge oder Angebote gebunden werden, wenn der Kunde vernünftigerweise erkennen kann, dass der Kostenvoranschlag oder das Angebot oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Versprecher enthält. Nur ein individuell auf den jeweiligen Kunden zugeschnittenes Angebot kann als Angebot betrachtet werden. Ein Angebot mit einem zusammengesetzten Angebot ist unteilbar, so dass nur das Angebot als Ganzes angenommen werden kann.
  4. Weicht die Annahme eines Angebots oder einer Offerte durch den Kunden (auch in unwesentlichen Punkten) von dem in dem Angebot oder der Offerte enthaltenen Angebot ab, so ist Helpo nicht daran gebunden, es sei denn, Helpo weist auf etwas anderes hin.
  5. Kundenaufträge sind für Helpo erst dann verbindlich, wenn sie von Helpo schriftlich bestätigt worden sind. Mündliche Äußerungen von Helpo-Mitarbeitern können nur als Hinweis angesehen werden, aus dem keine Rechte abgeleitet werden können.
  6. Von Helpo bestätigte Aufträge werden zu den in der Auftragsbestätigung genannten Preisen geliefert. Helpo behält sich jedoch das Recht vor, die Preise zu erhöhen, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung und der Lieferung die von Helpo zu zahlenden Einkaufspreise, Steuern, Abgaben, Transportkosten, Lagerkosten und/oder Versicherungskosten höher geworden sind.
  7. Alle angebotenen und angegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, anderer staatlicher Abgaben und Versand- und Bearbeitungsgebühren, sofern nicht anders angegeben.

Artikel 3: Ermäßigungen

  1. Helpo kann einem bestimmten Kunden für künftige Bestellungen einen Standardrabatt auf den Bruttowarenwert gewähren.
    Der Anspruch auf diesen Standardrabatt entsteht nur durch eine entsprechende schriftliche Mitteilung von Helpo. Helpo ist jederzeit berechtigt, den Standardrabatt zurückzuziehen, zu ändern, auszusetzen oder an Bedingungen zu knüpfen. Der Standardrabatt unterliegt in jedem Fall den in den Absätzen 2 bis 5 dieses Artikels genannten Bedingungen.
  2. Für Lieferungen mit einem Bruttowarenwert von bis zu 67,50 € kann kein Anspruch auf den Standardrabatt oder einen anderen Rabatt geltend gemacht werden.
  3. Bei Lieferungen mit einem Bruttowarenwert von € 67,50 bis € 202,50 behält sich Helpo das Recht vor, einen Rabattabschlag von 15% (Prozentpunkte) auf den vereinbarten Rabatt anzuwenden.
  4. In allen Fällen behält sich Helpo das Recht vor, einen Abschlag von 15% (Prozentpunkte) auf den vereinbarten Rabatt für einen Artikel zu gewähren, wenn die Standardverpackung dieses Artikels nicht bestellt wird.
  5. Wenn Rabattabzüge gelten, werden nur einmalig 15% abgezogen. Wenn die Bestellung auf einmal aufgegeben wird, aber an verschiedenen Orten und/oder in getrennten Mengen geliefert werden soll, gilt jede Sendung für die Berechnung des Rabatts als separate Bestellung.
  6. Der Begriff Bruttowarenwert bezeichnet den Verkaufspreis (ohne: Mehrwertsteuer, Transportkosten und andere Zusatzkosten), wie er in der von Helpo verwendeten Bruttopreisliste zu jedem Zeitpunkt angegeben ist.

Artikel 4: Ausführung von Vereinbarungen

  1. Die Lieferung erfolgt frei Haus in Belgien über eine von Helpo zu bestimmende Transportmöglichkeit. Die Niederlande sind noch zu bestimmen. Ungeachtet dessen behält sich Helpo das Recht vor, für Lieferungen bis einschließlich € 500,00 Bruttowert einen Transportkostenzuschlag zu berechnen. Bei Lieferungen außerhalb der Niederlande und Belgiens werden die Transportkosten immer in Rechnung gestellt, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  2. Alle mit Helpo vereinbarten Lieferfristen sind annähernd und sollten niemals als Fristen betrachtet werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Überschreitung eines Liefertermins, auch wenn er als Frist zu betrachten ist, gibt niemals das Recht auf Rücktritt von der geschlossenen Vereinbarung oder auf Schadenersatz.
  3. Benötigt Helpo für die Durchführung des Vertrages Daten vom Kunden, beginnt die Ausführungsfrist erst, nachdem der Kunde diese Helpo korrekt und vollständig zur Verfügung gestellt hat.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm zur Verfügung gestellt werden.
  5. Wenn der Käufer die Annahme angebotener Lieferungen verweigert oder es versäumt, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, oder sich weigert, eine zuvor angeforderte ordnungsgemäße Sicherheit für die Bezahlung der Rechnung mit zusätzlichen Kosten zu leisten, erlischt die Lieferverpflichtung von Helpo, unbeschadet der Verpflichtung des Käufers, die Rechnung für die nicht abgeholten Waren zu bezahlen.
  6. Wenn vereinbart wurde, dass die Waren auf Abruf und/oder für einen bestimmten Zeitraum geliefert werden, und der Kunde sie nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums nutzt, erlischt die Lieferverpflichtung von Helpo, unbeschadet der Verpflichtung des Kunden, die Rechnung für die nicht abgeholten Waren zu bezahlen.
  7. Helpo ist berechtigt, den Vertrag in mehreren Phasen/Lieferungen auszuführen und den ausgeführten Teil separat in Rechnung zu stellen.
  8. Der Kunde ist nicht berechtigt, von Helpo zur Verfügung gestellte Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen und technische Daten zu verwenden oder verwenden zu lassen, um ähnliche Produkte herzustellen oder herstellen zu lassen.

Artikel 5: Zahlung und Verzug

  1. Im Prinzip erhält der Kunde die Rechnung von Helpo fast zeitgleich mit der Lieferung. Helpo hat jedoch jederzeit das Recht, eine Vorauszahlung (in bar) oder eine angemessene Sicherheit für die Bezahlung der Rechnung und der zusätzlichen Kosten zu verlangen. Insbesondere bei speziell bestellten Artikeln oder zu fertigenden Anhängern kann ein Teil der Rechnung als Vorauszahlung verlangt werden. Es wird dann ein Prozentsatz des Rechnungsbetrags vereinbart.
  2. Helpo hat das Recht, den Betrag jeder Rechnung um einen Kreditbeschränkungszuschlag von 2 % zu erhöhen, der auf den Gesamtbetrag der Waren zuzüglich Fracht- und Verwaltungskosten berechnet wird. Dieser Kreditbeschränkungszuschlag kann vom Kunden vom geschuldeten Betrag abgezogen werden, wenn die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgt.
  3. Eine Aufrechnung, ein Aufschub, ein Rabatt oder ein Ausgleich mit einer Rechnung von Helpo ist ausgeschlossen.
  4. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist für die Rechnungen von Helpo 30 Tage ab Rechnungsdatum. Diese Frist ist als strenge Frist zu betrachten, innerhalb derer der Kunde in Verzug gerät, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.
    Gerät ein Kunde mit einer Rechnung in Verzug, so gerät er ab diesem Zeitpunkt auch mit anderen offenen Rechnungen, deren Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen ist, in Verzug.
  5. Ab dem Datum des Verzugs schuldet der Kunde Helpo Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro (Teil eines) Monat, die auf den ausstehenden Rechnungsbetrag zu berechnen sind.
  6. Wenn der Kunde mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug ist oder ausbleibt, gehen alle angemessenen Kosten für die außergerichtliche Befriedigung zu seinen Lasten. Diese Kosten belaufen sich auf 15% des Rechnungsbetrags oder, nach Ermessen von Helpo, auf die tatsächlich entstandenen Kosten.
  7. Vom Käufer geleistete Zahlungen werden von dem geschuldeten Betrag in der Reihenfolge von Artikel 6:44 BW abgezogen, auch wenn der Käufer eine andere Aufteilung angibt.

Artikel 6: Beendigung und Aussetzung des Abkommens

  1. Helpo ist berechtigt, ohne weitere Inverzugsetzung oder Ankündigung, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn:
    • der Kunde die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt (einschließlich der Verpflichtung zur pünktlichen Zahlung);
    • Helpo erfährt nach Vertragsabschluss von Umständen, die berechtigten Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird;
    • der Kunde bei Vertragsabschluss aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit nicht geleistet wird oder unzureichend ist;
    • sowie im Falle einer Liquidation, eines (Antrags auf) Zahlungsaufschubs, einer Umschuldung oder eines Konkurses, einer Pfändung – sofern die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird – auf Kosten des Käufers oder eines anderen Umstands, aufgrund dessen der Käufer nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann.
  2. Darüber hinaus ist Helpo berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder es Helpo nicht zugemutet werden kann, den Vertrag unverändert aufrechtzuerhalten.
  3. Wenn der Vertrag von Helpo aufgelöst oder ausgesetzt wird, sind die Forderungen von Helpo gegenüber dem Kunden sofort fällig. Der Kunde ist verpflichtet, Helpo den Schaden zu erstatten, der auf Seiten von Helpo durch die Auflösung oder Aussetzung entstanden ist. Helpo ist niemals verpflichtet, Schäden und Kosten zu erstatten, die auf Seiten des Kunden durch die Auflösung oder Aussetzung entstanden sind.

Artikel 7: Reklamationen und Haftung

  1. Außer im Falle eines versteckten Mangels werden Reklamationen nur berücksichtigt und können nur dann zu einer Entschädigung führen, wenn sie Helpo innerhalb von acht Tagen nach Lieferung der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Im Falle eines versteckten Mangels müssen Reklamationen innerhalb von acht Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich eingereicht werden.
  2. Jegliches Reklamationsrecht – auch für versteckte Mängel – erlischt, sobald der Käufer die Ware verarbeiten, in ein größeres Ganzes einbauen oder veräußern lässt.
  3. Wenn die Zusammensetzung eines Produkts im Vergleich zu früheren Lieferungen geändert wird, die neue Zusammensetzung aber den vorgesehenen Zweck erfüllt, gibt dies kein Recht auf Reklamation. Eine Abweichung von 5% in Bezug auf die gelieferte Menge gibt kein Recht auf Reklamation.
  4. Helpo haftet nicht für die Art und Weise, in der der Kunde die von Helpo gelieferten Waren verwendet oder anwendet, es sei denn, Helpo wurde schriftlich darauf hingewiesen und die betreffenden Artikel erweisen sich als nicht geeignet für die von Helpo schriftlich empfohlene Anwendung. Jegliche Haftung von Helpo entfällt, wenn sich die vom Kunden gelieferten Daten und Informationen, auf deren Grundlage die Beratung von Helpo erfolgte, als unrichtig, unvollständig und/oder fehlerhaft erweisen.
  5. Soweit die Lieferung nicht auf den technischen Spezifikationen des Kunden beruht, liefert Helpo nach den von ihr zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen und technischen Daten. Sollten diese von der Realität abweichen, gibt dies kein Recht auf Reklamation.
  6. Bei einer berechtigten Beanstandung steht es Helpo frei, nach eigenem Ermessen entweder die Ware kostenlos zu ersetzen oder zu reparieren oder sie gutzuschreiben, sofern fehlerhafte oder unzureichende Ware geliefert wurde, oder Schadensersatz zu leisten. Im Falle von Ersatz oder Gutschrift ist der Kunde verpflichtet, die ersetzte oder gutgeschriebene Ware an Helpo zurückzusenden.
  7. Im Falle einer unbegründeten Reklamation gehen die dadurch entstandenen Kosten, einschließlich der Untersuchungskosten, zu Lasten des Kunden.
  8. Sollte Helpo in irgendeiner Weise für Schäden, die dem Kunden entstanden sind, haften, so ist die Höhe ihrer Ersatzpflicht in jedem Fall auf maximal den Rechnungsbetrag der Waren, auf die sich der Schaden bezieht, begrenzt und dann nur insoweit, als Helpo den Schadensbetrag von seinem Lieferanten oder Versicherer zurückfordern kann.
  9. Helpo haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden aufgrund von Geschäftsstagnation.
  10. Der Kunde ist nur dann berechtigt, die gelieferten Waren zurückzusenden, wenn Helpo dies zuvor schriftlich genehmigt hat. Nur in diesem Fall werden die zurückgesandten Waren gutgeschrieben, vorausgesetzt, die zurückgesandten Waren befinden sich in gutem Zustand und in der Originalverpackung, abzüglich einer Gebühr von 10 % des Betrages, der Helpo gutgeschrieben wird.

Artikel 8: Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von Helpo gelieferten Waren bleiben Eigentum von Helpo bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle offenen Rechnungen und sonstigen Forderungen von Helpo durch den Kunden beglichen sind.
  2. Es ist dem Kunden untersagt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gemäß Absatz 1 zu veräußern, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten. Der Kunde hat stets alles zu tun, was vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte von Helpo zu sichern.
  3. Wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zugreifen oder Rechte an ihr begründen oder geltend machen wollen, ist der Kunde verpflichtet, Helpo unverzüglich zu informieren.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und Helpo auf erstes Anfordern die Police dieser Versicherung zur Einsicht vorzulegen. Im Falle einer Versicherungszahlung hat Helpo Anspruch auf dieses Geld. Soweit erforderlich, verpflichtet sich der Kunde im Voraus, an allem mitzuwirken, was in diesem Zusammenhang notwendig oder wünschenswert sein könnte.
  5. Der Kunde erteilt Helpo und den von ihm zu beauftragenden Dritten im Voraus die unbedingte und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von Helpo befindet, und diese Waren im Rahmen der Ausübung des Eigentumsvorbehalts zurückzunehmen.

Artikel 9: Mietbedingungen

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Helpo und dem Vermieter. Darüber hinaus gelten die in Artikel 9 genannten besonderen Mietbedingungen:
  2. Sie müssen im Besitz eines gültigen Personalausweises und Führerscheins sein. Eine Kopie davon oder des Personalausweises wird vom Vermieter Helpo bvba angefertigt.
  3. Der Mietpreis muss zu Beginn des Mietzeitraums in bar bezahlt werden.
  4. Der Mieter ist für die Versicherung des Anhängers/Anhängers während der gesamten Dauer dieses Vertrags verantwortlich, die Versicherung im Ausland erfolgt auf eigenes Risiko. Der Mieter muss sich daher für die Dauer des Mietverhältnisses selbst versichern. Er haftet sowohl zivil- als auch strafrechtlich für Unfälle oder Verstöße.
  5. Verkehrsverstöße (siehe auch Punkt 4), die während des Mietzeitraums mit dem Anhänger/Auflieger begangen werden, gehen zu Lasten des Mieters.
  6. Schäden: Im Falle einer Beschädigung oder eines Diebstahls muss dies Helpo sofort gemeldet werden. Der Vermieter bleibt der Eigentümer des gemieteten Fahrzeugs/Anhängers. Der Mieter ist für Schäden jeglicher Art am gemieteten Fahrzeug/Anhänger verantwortlich und verpflichtet sich, für alle Schäden in vollem Umfang aufzukommen.
  7. Der Anhänger/Auflieger darf während der gesamten Mietdauer nicht an Dritte verliehen und/oder weitervermietet werden.
  8. Im Falle eines Diebstahls wird der Zeitwert des gemieteten Anhängers/Aufliegers vom Vermieter zurückgefordert. Der Anhänger muss während der gesamten Mietdauer verschlossen sein. Auf Anfrage leihen wir ihn als Extra aus.
  9. Der Mieter ist nicht verantwortlich für das, was während des Mietzeitraums mit einem Anhänger transportiert wird.
  10. Bei Nichtrückgabe des gemieteten Fahrzeugs/Anhängers/Anhängers am Tag des Mietendes wird davon ausgegangen, dass der Mieter das Fahrzeug gekauft hat. Ihm wird dann der Neu-zu-Alt-Wert mit Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Wenn der Anhänger nach der Benutzung verschmutzt zurückgegeben wird, berechnen wir 50,- Euro.
  11. Unsere Rechnungen sind in bar und ohne Abzug zahlbar. Jede unbezahlte Rechnung wird ohne vorherige Mahnung um eine Pauschalgebühr (10% – max. E2500,-) und Verzugszinsen (7% p.a.) erhöht.
  12. Kaution: unbeschadet des Artikels 9 der Mietbedingungen, den der Mieter mit der Unterzeichnung des Mietvertrags gelesen und akzeptiert hat.

Artikel 10: Schlussbestimmungen

  1. Für alle Verträge zwischen Helpo und dem Kunden gilt ausschließlich belgisches Recht.
  2. Alle Streitigkeiten und Ansprüche, die sich auf den Vertrag zwischen Helpo und dem Kunden oder auf früher geschlossene Verträge zwischen Helpo und dem Kunden oder auf weitere Verträge, die sich daraus ergeben können, beziehen, werden vom Bezirksgericht in Tongeren entschieden, oder wenn der Sektor zuständig ist, all dies, außer wenn zwingende Zuständigkeitsregeln diese Wahl verhindern würden.
  3. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem niederländischen Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Übersetzungen hat der niederländische Text stets Vorrang.